Ausbildungsvertrag
für eine Ausbildung im Gleitschirmfliegen in den Ausbildungsstufen Schnuppertag, Grundkurs, A- und B-Schein, Windenschlepp
zwischen der
Flugschule TOP GLIDERS, Leipziger Str. 256, 01139 Dresden
und
Name Vorname Straße PLZ Ort Geb.-Datum Geb.-Ort Gewicht kg (wichtig für Leihausrüstung) Beruf Telefon Handy e-Mail FAX
Bei der Benutzung von Schulschirmen ist der Schüler entsprechend den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes bis 1,28 Mio. € Schadenssumme haftpflichtversichert. Jeder Fluglehrer kann einen Schüler bei Nichteinhaltung einer Lehranweisung oder wegen mangelnder Befähigung von der weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen.
Bei Beschädigung von Schulungsschirmen ist der Schüler nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Beschädigung auf Grund eines Verstoßes gegen die Lehranweisung entstanden ist.
Der besondere Risikogehalt des Gleitschirmfliegens macht trotz Abschluss einer Fluglehrerhaftpflicht- und Gerätehaftpflichtversicherung durch die Schule folgende Haftungsregelung notwendig:
Unterschrift des Schülers Unterschrift des Vertreters der Schule Datum
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