TopGliders Dresden - Bassano: Sachsens größte Gleitschirmschule

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Andreas Breuer ... über 20 Jahre Erfahrung im Gleitschirmsport - für Deine Sicherheit

Teilnahmebedingungen

 der Flugschule "Top Gliders" Dresden

Anmeldung:

So früh wie möglich. Der Eingang der Anmeldung entscheidet bei begrenzter Teilnehmerzahl über die Teilnahme. Mit dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung wird Ihre Buchung verbindlich. Lediglich für Schnuppertage und Tandemflüge werden mündliche (telefonische) Anmeldungen akzeptiert.

Bezahlung:

Gleichzeitig mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50 % der Kursgebühr fällig. Den Restbetrag der Kursgebühr begleichen Sie bis 30 Tage vor Kursbeginn. Bei Absage der Reise durch den Veranstalter wird die bis dahin eingezahlte Summe komplett zurückgezahlt Schnuppertage und Tandemflüge werden bei Anmeldung bzw. vor Leistungsbeginn bezahlt.

Preise:

Die Kurspreise setzen eine Mindestteilnehmerzahl voraus, umfassen die jeweils bei der Kursausschreibung angegebenen Leistungen und beziehen sich auf eine Person. Für mitfahrende Familienmitglieder, Partner etc. bitte spezielle Preise erfragen.

Reiserücktritt:

Den Reiserücktritt sollten Sie uns in Ihrem Interesse schriftlich mitteilen, er wird wirksam am Tage des Posteingangs. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 20, 00 €, bis 3 Wochen fallen 15%, bis 2 Wochen 30% und bis 1 Woche 50% des Kurspreises als Gebühr an. Bei Nichtantritt einer verbindlich angemeldeten Reise sind 60% des Kurspreises fällig. Eine Übertragung bezahlter Leistungen auf einen anderen Leistungsempfänger ist bei gleichen Voraussetzungen jederzeit möglich. Gutscheine sind 1 Jahr ab Ausstellung gültig und bei entsprechender Rücksprache auch verlängerbar. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15, - € zzgl. Portokosten. Ein Rücktausch des Gutscheinwertes ist nur innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung abzüglich 10% und innerhalb 30 Tagen abzüglich 25% Bearbeitungsgebühr möglich.

Rücktritt des Veranstalters:

Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Mindestfrist von der Reise zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Eine Neuauflage bzw. ein Ersatzangebot wird dabei individuell mit den Teilnehmern entschieden. Schnuppertage und Tandemflüge können auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl bzw. ungeeigneter meteorologischer Bedingungen noch am Veranstaltungstag abgesagt und auf einen neuen Termin gelegt werden. Die Flugschule übernimmt dabei keine Haftung für evtl. entstandene Kosten.

Haftung:

Wir haften nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums. Es kann keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Erfolg bei einer Reise, einem Schnuppertag oder Tandemflug geben. Für alle Teilnehmer und Kursleiter besteht über den Veranstalter eine Haftpflichtversicherung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Versicherungen:

Bei der Benutzung von Schulschirmen ist der Schüler entsprechend den Vorschriften des Luftverkehrsgesetztes bis 1, 28 Mio. € Schadenssumme haftpflichtversichert. Jeder Fluglehrer kann einen Schüler bei Nichteinhaltung einer Lehranweisung oder wegen mangelnder Befähigung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Bei Beschädigung von Schulungsschirmen ist der Schüler nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Beschädigung auf Grund eines Verstoßes gegen die Lehranweisung entstanden ist. Der besondere Risikogehalt des Gleitschirmfliegens macht trotz Abschluss einer Fluglehrerhaftpflicht- und Gerätehaftpflichtversicherung durch die Schule folgende Haftungsregelung notwendig:

  • Die Schule, ihre Gesellschafter und ihr Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur soweit, als eine Versicherung (ohne bei den Genannten für den Schaden Rückgriff zu nehmen) für den Schaden aufkommt. Jede darüber hinausgehende Haftung der oben Genannten ist für Schäden des Schülers ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom Schüler übernommen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig vom Rechtsgrund, Zeitpunkt des Schadenseintritts, der Person des Schädigers und des Geschädigten, Zustand der Haltung des Schädigenden bzw. des schädigenden Ereignisses sowie deren Ursachen und Art. Der Haftungsausschluss gilt auch bei grober Fahrlässigkeit des oben Genannten. Wiederbeschaffungskosten für Verlorengegangenes sowie Reparaturkosten für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden an Schul- /Leihgeräten übernimmt der Kursteilnehmer.
  • Der Krankenversicherungsschutz besteht weiter, das Gleitschirmfliegen ist nicht als so genannte Gefahrensportart eingestuft. Zusätzliche persönliche Versicherungen, wie Unfall- oder Lebensversicherung sind über die neue Aktivität zu informieren. Bei bestehenden Versicherungen wird dies in der Regel widerspruchslos akzeptiert. Bei der Unfallversicherung sind jedoch Mehrbeiträge für Flugsport zu bezahlen. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mindestalter für alle Kurse beträgt 16 Jahre. Bei Teilnehmern jünger als 16 Jahre benötigen wir das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten.

Allgemeines:

Voraussetzung zur Teilnahme sind eine gesunde körperliche Verfassung, Teamgeist und der Veranstaltung entsprechende Kondition. Zur Sicherheit aller Beteiligten entscheidet der Kursleiter über die Teilnahme und Programmänderungen. Witterungsbedingt notwendige Programmänderungen entscheidet der Kursleiter vor Ort.

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Letzte Änderung: 10. November 2010 18:27
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